AGBs

§1 Art der Darbietung

Die Art der Darbietung sowie die künstlerische Gestaltung liegen ausschließlich bei der Künstlerin.

Die Künstlerin verpflichtet sich pünktlich zum Auftrittsbeginn zu erscheinen. Der Auf- und Abbau der Requisiten, der Bühne und einer PA-Anlage ist kostenfrei. Sollte der Veranstalter eine PA-Anlage zur Verfügung stellen, ist die Nutzung dieser für die Künstlerin ebenso kostenfrei.

§2 Honorar/ Gage

Die Künstlerin arbeitet auf eigene Rechnung und versteuert ihr Einnahmen beim Finanzamt Berlin Wedding / Steuernummer 23/294/00238.

Die Gage beinhaltet sämtliche Materialkosten.

Die Gage wurde zwischen den Vertragspartnern individuell ausgehandelt und ist nicht bindend für zukünftige Engagements. Die Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die Höhe der Gage.

Anreise- oder Übernachtungskosten übernimmt der Auftraggeber sofern diese schriftlich vereinbart wurden. Sollten der Künstlerin Parkkosten entstehen, werden diese vom Auftraggeber übernommen.

§3 Zahlungsmodalitäten

Der Rechnungsbetrag ist nach erbrachter Leistung sofort zahlbar.

§4 GEMA, KSK

Eventuell anfallende Gebühren (GEMA und KSK) trägt der Auftraggeber.

§5 Stornierung

Im Falle einer Stornierung, eines schriftlich (per Email oder per Gastspielvertrag / Auftrittsvereinbarung) vereinbarten Engagement, erhebe ich eine Ausfallgebühr. In Einzelfällen kann die Ausfallgebühr als Gutschein verwendet werden. Das Ausstellen und die Gültigkeit des Gutscheins unterliegt allein der Künstlerin. Bei Stornierung des Vertrages werden folgende Gebühren fällig:

90 – 120 Tage vor Auftrittsdatum: 30% der Gage

30 – 90 Tage vor Auftrittsdatum: 50% der Gage

10 – 29 Tage vor Auftrittsdatum: 60% der Gage

1 – 9 Tage vor Auftrittsdatum: 75% der Gage

Am Tag des Auftrittsdatums: 100% der Gage

§6 Vertragsverletzung

Im Falle einer Vertragsverletzung gilt eine Konventionalstrafe in maximaler Höhe der vereinbarten Gage; damit sind alle Ansprüche abgegolten. Die Konventionalstrafe entfällt bei höherer Gewalt (Unwetter). Bei Krankheit verpflichtet sich die Künstlerin, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen, der zu den gleichen Vertragsvereinbarungen spielt, sofern dies möglich ist.

§7 Fotos / Videos

Fotos und Videos dürfen während des Auftritts für private Zwecke gemacht werden, bedürfen aber zur Veröffentlichung die Genehmigung der Künstlerin bzw. des Veranstalters. Alle Medien die die Künstlerin betreffen, sind ihr zur Verfügung zu stellen.

§8 Verpflegung

Es werden der Künstlerin alkoholfreie Getränke zur Verfügung gestellt.

§9 Rechtsgültigkeit

Die Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die getroffenen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in Schriftform dem anderen Vertragspartner zugegangen sind und von allen Parteien unterschrieben wurden.

§10 Einverständniserklärung

Mit Unterzeichnung des Gastspielvertrages erklären Sie, dass sie den Vertrag und die auf der Webseite www.johanna-lux.de aufgeführten AGB gelesen, verstanden und akzeptiert haben und zur Unterzeichnung befugt sind.

Ebenso willigen Sie mit Ihrer Unterschrift ein, dass ich Sie/Ihr Unternehmen als Referenz verwenden, in meine Kundenkartei aufnehmen und Ihnen etwa 4x pro Jahr einen Newsletter zukommen lassen darf.

Sollten Sie nicht einverstanden sein, dass ich im Anschluss meiner Show Flyer verteile bzw. auslege, teilen Sie mir das bitte vor Beginn meines Auftritts mit.

§11 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Die Rechtsbeziehung des Vertrages unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin. Erfüllungsort ist der Auftrittsort.

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertrags­parteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.